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Unter bestimmten Voraussetzungen verfügt das BKA bei Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus über Gefahrenabwehrbefugnisse, die im Regelfall in der Zuständigkeit der Polizeien der Bundesländer liegen.
Freies Netz und vernetzte Sicherheit – BKA Vizepräsident Peter Henzler beim 24. Berliner Forum der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V.
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